Kinderbeförderung am Motorrad
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Kind unter zehn Jahren am Bike mitfahren?
Unter keinen. Nach dem Kraftfahrgesetz dürfen Kinder erst ab dem 12. Geburtstag auf einem Motorrad mitfahren (gültig ab 13.8.2003 ).
Mit welchen Einschränkungen darf ein Kind über zwölf Jahren mitfahren?
Das Kind muss für die Beförderung geeignet sein, dass heißt, es muss die Fußrasten erreichen und sich sicher anhalten können.
Wie ist das mit den Handel angebotenen Kindersitzen ?
Kindersitze für Motorräder sind in Österreich nicht vorgesehen. Sie könnten im Einzelfall bei der Landesregierung mitgenehmigt werden. Soweit mir bekannt ist, gibt es derzeit solche Genehmigungen nicht. Hier ist die Rechtslage ganz anders wie in Deutschland, wo Kindersitze für Motorräder generell unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen erlaubt sind.
Gibt es Einschränkungen für den Beiwagen ?
Sofern eine entsprechende Sicherung von Kindern unter 12 Jahren mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind oder mittels Sicherheitsgurt im Beiwagen erfolgen kann und die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt, ist die Beförderung von Kindern unter zwölf Jahren im Beiwagen erlaubt (auf dem Motorrad selbst als Sozius dürfen nur Personen befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben).
Quelle: Zeitschrift - BIKER in Österreich
Das Kind muss für die Beförderung geeignet sein, dass heißt, es muss die Fußrasten erreichen und sich sicher anhalten können.
Wie ist das mit den Handel angebotenen Kindersitzen ?
Kindersitze für Motorräder sind in Österreich nicht vorgesehen. Sie könnten im Einzelfall bei der Landesregierung mitgenehmigt werden. Soweit mir bekannt ist, gibt es derzeit solche Genehmigungen nicht. Hier ist die Rechtslage ganz anders wie in Deutschland, wo Kindersitze für Motorräder generell unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen erlaubt sind.
Gibt es Einschränkungen für den Beiwagen ?
Sofern eine entsprechende Sicherung von Kindern unter 12 Jahren mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind oder mittels Sicherheitsgurt im Beiwagen erfolgen kann und die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt, ist die Beförderung von Kindern unter zwölf Jahren im Beiwagen erlaubt (auf dem Motorrad selbst als Sozius dürfen nur Personen befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben).
Quelle: Zeitschrift - BIKER in Österreich






















